Allianz – Alles neu?
Die Allianz ist eine der größten Versicherungen, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Sie bietet vielerlei Tarife in verschiedenen Bereichen an, von Krankenversicherung bis KFZ-Versicherung ist alles dabei. Im Bereich Krankenversicherung gab es Mitte 2024 einen großen Umbruch: Die ‘alten‘ Tarife wurden aus dem Katalog genommen und durch zwei Neue ersetzt, welche sich mit Hilfe von Aufbau-Bausteinen verbessern lassen. Im Folgenden decken wir gemeinsam auf, was die neuen Tarife so drauf haben, was flexibel gestaltbar ist und für wen die Tarife geeignet sind.
Die beiden neue Tarife heißen GSB und GSP und haben in der Standardausführung eine ‘70‘ am Ende. Die 70 zeigt an, dass der Tarif eine Selbstbeteiligung von 30%, bis 1500€ pro Jahr für ambulante und stationäre Leistungen hat, 1-/2- Bett und Privatarzt, sowie Leistungen in Privatkliniken zum 2,5-fachen Satz eines normalen Krankenhauses und über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus bietet. Wichtig zu beachten ist, dass immer auch ein Zahntarif mit enthalten sein muss, zum Beispiel der GSZ75, da sonst Zahnleistungen gar nicht versichert werden. Die 75 hier zeigt auch schon an, wie viel übernommen wird, nämlich 75% für Zahnersatz. Reguläre Zahnleistungen werden zu 100% erstattet.
Lass uns nun den GSB Tarif genauer unter die Lupe nehmen und am Ende einmal eine Rechnung der Kosten an einem Fallbeispiel vornehmen.
Ambulant GSB:
Ambulante Behandlungen
Ambulante ärztliche Behandlungen werden erstattet. Dazu gehören auch Naturheilverfahren, die in der Praxis bewährt sind, sowie Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis. Die Kosten für Naturheilverfahren werden bis zu dem Betrag erstattet, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Methode verfügbar sein, übernimmt die PKV sogar Methoden, die von der Schulmedizin
nicht anerkannt werden
Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte werden ebenfalls erstattet, auch wenn sie nicht gesetzlich eingeführt sind. Pro Kalenderjahr werden maximal 400 EUR für bis zu zwei Gesundheitskurse übernommen. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Arznei- und Verbandmittel: Umfassende Versorgung
Verordnete Arzneimittel und Verbandmittel werden erstattet. Nicht verordnete Arzneimittel werden bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Dazu zählen auch Mittel zur künstlichen Ernährung. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet.
Heilmittel
Heilmittel wie Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie, Geburtsvorbereitungskurs, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik, Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen werden bis zu 130% der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung erstattet.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern, wie z.B. Bandagen, Einlagen und Prothesen. Dialysegeräte und Blindenhunde werden ebenfalls erstattet. Die Erstattung ist begrenzt auf maximal 1.000 EUR pro Perücke, 3.000 EUR pro Hörhilfe und 6.000 EUR für BAHA-Hörhilfen. Digitale Gesundheitsanwendungen, die als Medizinprodukt zugelassen sind, werden zu 100% erstattet.
Sehhilfen
Sehhilfen wie Gläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden bis zu einem Betrag von 1.000 EUR innerhalb von 36 Monaten erstattet. Auch operative Sehschärfenkorrekturen, einschließlich Laser/Lasik, werden übernommen.
Heilpraktiker
Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem GebüH werden bis zu einem Betrag von 2.000 EUR pro Kalenderjahr erstattet, einschließlich verordneter Arzneimittel.
Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie wird ohne vorherige Zusage erstattet. Die Behandlung durch Psychotherapeuten ist möglich.
Gebührenordnung ambulant
Die Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Stationär GSB:
Stationäre Unterbringung:
Die Versicherung deckt die Kosten für die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer.
Stationäre Behandlungen
Privatarztbehandlungen werden erstattet.
Privatkliniken
Leistungen in deutschen Krankenhäusern, die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) unterliegen, werden erstattet. Die Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen beträgt maximal das 2,5-fache der Kosten, die in einem Krankenhaus entstanden wären, das nach KHEntgG bzw. BPflV abrechnet.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
– 70 EUR bei Verzicht auf 1- und 2-Bettzimmer.
– 40 EUR bei Verzicht auf Privatarztbehandlung.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhalten das halbe Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Psychotherapie stationär
Stationäre Psychotherapie wird erstattet, eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Gebührenordnung stationär
Die Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Zahn GSZ75:
Zahnbehandlung
Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Zahnersatz
Zahnersatz wird zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Inlays
Inlays werden zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Implantate
Implantate, einschließlich Knochenaufbau, werden zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie wird bis zum 21. Lebensjahr zu 75% erstattet. Die Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
Zahnärztliche Leistungen
– Zahnbehandlungen, einschließlich Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung, werden zu 100% erstattet.
– Zahnersatz, einschließlich Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, wird zu 75% erstattet.
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 75% erstattet. Die Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.- Bleaching wird zu 100%, maximal 150 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren, erstattet.
– Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Zahnstaffel
Die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt maximal:
– 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr.
– 1.500 EUR im 1.-2. Kalenderjahr.
– 2.000 EUR im 1.-3. Kalenderjahr.
Ab dem 4. Jahr erfolgt die Erstattung ohne Zahnstaffel-Begrenzung. Im Falle eines Unfalls gibt es keine Begrenzung. Ein Befundbericht führt nicht zum Erlass der Summenbegrenzung.
Gebührenordnung Zahn
Die Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) hinaus.
Heil- und Kostenplan
Ein Heil- und Kostenplan wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Bei einem Rechnungsbetrag von mehr als 1.000 EUR für Zahnersatz und Kieferorthopädie wird die Erstellung eines Heil- und Kostenplans empfohlen.
Beachte, dass Behandlungen unter Umständen abgelehnt werden können, wenn mehr als fünf Zähne fehlen.
Allgemeine Informationen GSB:
Pauschalleistung
Garantierte Pauschalleistung für leistungsfreie Kalenderjahre:1 Jahr: 10% der im Anspruchsjahr entrichteten Beiträge.
Voraussetzung für die Pauschalleistung ist die Leistungsfreiheit in der Krankheitskostenvollversicherung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers werden Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse nicht auf die Pauschalleistung angerechnet.
Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung (BRE) nach leistungsfreien Jahren:
1 Jahr : 1,8 MB
2 Jahre : 2,4 MB
3 Jahre : 3,0 MB
4 Jahre : 3,6 MB
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21.Lebensjahr:
1 Jahr : 4,2 MB
Bei unterjährigem Beginn wird die BRE anteilig gezahlt.
Volle und unmittelbar vor dem Wechsel leistungsfreie Kalenderjahre bei einem anderen Versicherer oder der GKV werden angerechnet.
Voraussetzungen:
-mindestens 12 Monate Vorversicherungszeit
-bei unterjährigem Wechsel Leistungsfreiheit bis zum Wechselzeitpunkt
-Nachweise.
Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit in allen berechtigten Tarifen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse die BRE nicht.
Kur, REHA und AHB des GSB
Stationäre Kur
Ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung, Arzneimittel, Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe werden bis zu 1.500 EUR einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre Kuren erstattet.
Sonstige REHA-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (AHB)
Ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung, Arzneimittel und Heilmittel werden bis zum 1,5-fachen Satz, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet worden wäre, einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre REHA erstattet.
Leistungen eines gesetzlichen Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Ambulante Kur
Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe werden bis zu 1.500 EUR einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre Kuren erstattet.
Sonstige REHA-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (AHB)Äö-pl
Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Beratung und Schulung werden bis zum 1,5-fachen Satz, der von der GKV erstattet worden wäre, einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre REHA erstattet.
Leistungen eines gesetzlichen Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Zusammenfassung GSB:
Zusammenfassend gesagt, ist der GSB ein Tarif der Premium-Klasse, der sich in Sachen Leistung wirklich sehen lassen kann. Allerdings muss man für diese Leistungen auch bezahlen. Am Beispiel eines 35-jährigen, ohne jegliche gesundheitliche Beschwerden in den letzten 5 Jahren, kostet der GSB + GSZ75 (Für Zahnleistungen) insgesamt 705,64€, inklusive Pflegepflichtversicherung. Für Arbeitnehmer muss dieser Betrag halbiert werden, da der Arbeitgeber die Hälfte dazugibt, womit der Beitrag bei 352,82€ liegt. Wenn unser Beispielversicherter nun auch noch leistungsfrei bleibt (das heißt nur Vorsorgeuntersuchungen, und keine anderen Rechnungen eingereicht), dann gibt es zum Ende des Jahres noch eine Beitragsrückerstattung, welche den Monatsbeitrag auf lediglich 207,95€ senkt.
Zu beachten ist hier allerdings, dass dieser Preis an die Bedingung der Gesundheit gebunden ist. Sollte diese nicht gegeben sein, muss individuell ein Risikozuschlag ausgewertet werden, am besten anonym über einen Makler. Des Weiteren liegt die Selbstbeteiligung in diesem Tarif noch bei 30% bis 1500€ pro Jahr, was im Vergleich recht hoch ist. Hier die Preise einmal tabellarisch:
Selbstständige: 705,64€
-> Bei leistungsfreiem Jahr: 560,77€
Arbeitnehmer: 352,82€
-> Bei leistungsfreiem Jahr: 207,95€
Lass uns nun den GSP Tarif genauer unter die Lupe nehmen. Er ist sozusagen die ‘light‘ Version des GSB, dessen Leistungen natürlich besser, aber auch teurer sind. Hier die Details:
Ambulant GSP:
Ambulante Behandlungen
Ambulante ärztliche Behandlungen werden erstattet. Mitversichert sind auch bewährte Naturheilverfahren, die nicht zur Schulmedizin gehören, bis maximal zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers) sind ebenfalls abgedeckt.
Vorsorge
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte, auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen. Pro Kalenderjahr werden maximal 200 EUR für bis zu zwei Gesundheitskurse übernommen. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Arznei- und Verbandmittel
Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, wenn es sich um Generika oder Originalpräparate handelt, für die es keine Generika gibt. Es gibt eine Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Arzneimittel, maximal 1.000 EUR pro Kalenderjahr, wenn der Versicherte Originalpräparate in Anspruch nimmt, obwohl Generika vorhanden sind. Dazu zählen auch Mittel zur künstlichen Ernährung. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet.
Heilmittel
Heilmittel werden bis zu 110% der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung erstattet. Dazu gehören Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie, Geburtsvorbereitungskurs, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik, Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen.
Hilfsmittel
Ein offener Hilfsmittelkatalog ist vorhanden. Erstattet werden Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer bezogen werden oder innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen werden. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern, wie z.B. Bandagen, Einlagen und Prothesen. Dialysegeräte und Blindenhunde werden ebenfalls erstattet. Die Erstattung ist begrenzt auf maximal 500 EUR pro Perücke, 1.500 EUR pro Hörhilfe und 3.000 EUR für BAHA-Hörhilfen sowie 2.000 EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr. Digitale Gesundheitsanwendungen, die als Medizinprodukt zugelassen sind, werden zu 100% erstattet.
Sehhilfen
Erstattet werden maximal 500 EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten sowie 1.500 EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
Heilpraktiker
Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem GebüH werden bis zu einem Betrag von 1.000 EUR pro Kalenderjahr erstattet, einschließlich verordneter Arzneimittel.
Naturheilverfahren
Naturheilverfahren werden zu 100% erstattet, jedoch ohne Hufeland.
Psychotherapie ambulant
Ambulante Psychotherapie wird erstattet, eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich. Die Behandlung durch Psychotherapeuten ist möglich.
Gebührenordnung ambulant
Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
– Bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen.
– Bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen.
– Bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationär GSP
Stationäre Unterbringung
Die Versicherung deckt die Kosten für die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer.
Stationäre Behandlungen
Privatarztbehandlungen werden erstattet.
Privatkliniken
Leistungen in deutschen Krankenhäusern, die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) unterliegen, werden erstattet. Die Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen beträgt maximal das 2,5-fache der Kosten, die in einem Krankenhaus entstanden wären, das nach KHEntgG bzw. BPflV abrechnet.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
– 70 EUR bei Verzicht auf 1- und 2-Bettzimmer.
– 40 EUR bei Verzicht auf Privatarztbehandlung.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erhalten das halbe Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Psychotherapie stationär
Stationäre Psychotherapie wird erstattet, eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Gebührenordnung stationär
Die Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Zahn GSZ75
Zahnbehandlung
Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Zahnersatz
Zahnersatz wird zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Inlays
Inlays werden zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Implantate
Implantate, einschließlich Knochenaufbau, werden zu 75% erstattet, unter Beachtung der Zahnstaffel.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie wird bis zum 21. Lebensjahr zu 75% erstattet. Die Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
Zahnärztliche Leistungen
– Zahnbehandlungen, einschließlich Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung, werden zu 100% erstattet.
– Zahnersatz, einschließlich Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, wird zu 75% erstattet.
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 75% erstattet. Die Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.- Bleaching wird zu 100%, maximal 150 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren, erstattet.
– Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Zahnstaffel
Die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt maximal:
– 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr.
– 1.500 EUR im 1.-2. Kalenderjahr.
– 2.000 EUR im 1.-3. Kalenderjahr.
Ab dem 4. Jahr erfolgt die Erstattung ohne Zahnstaffel-Begrenzung. Im Falle eines Unfalls gibt es keine Begrenzung. Ein Befundbericht führt nicht zum Erlass der Summenbegrenzung.
Gebührenordnung Zahn
Die Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) hinaus.
Heil- und Kostenplan
Ein Heil- und Kostenplan wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Allgemeine Informationen GSP
Pauschalleistung
Garantierte Pauschalleistung für leistungsfreie Kalenderjahre:
– 1 Jahr: 10% der im Anspruchsjahr entrichteten Beiträge.
Voraussetzung für die Pauschalleistung ist die Leistungsfreiheit in der Krankheitskostenvollversicherung. Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers werden Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Gesundheitskurse nicht auf die Pauschalleistung angerechnet.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE)
Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren:
– 1 Jahr: 1,8 Monatsbeiträge (MB)
– 2 Jahre: 2,4 MB
– 3 Jahre: 3,0 MB
– 4 Jahre: 3,6 MB
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr:
– 1 Jahr: 4,2 MB
Bei unterjährigem Beginn wird die BRE anteilig gezahlt. Volle und unmittelbar vor dem Wechsel leistungsfreie Kalenderjahre bei einem anderen Versicherer oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden angerechnet. Voraussetzungen hierfür sind mindestens 12 Monate Vorversicherungszeit, bei unterjährigem Wechsel Leistungsfreiheit bis zum Wechselzeitpunkt und entsprechende Nachweise. Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit in allen berechtigten Tarifen. Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Kur, REHA und AHB des GSP:
Stationäre Kur
Kuren: Ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung, Arzneimittel, Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe werden bis zu 1.500 EUR einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre Kuren erstattet.
Sonstige REHA-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (AHB):
Ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung, Arzneimittel und Heilmittel werden bis zum 1,5-fachen Satz, der von der GKV erstattet worden wäre, einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre REHA erstattet.
Leistungen eines gesetzlichen Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Ambulante Kur
Ambulante Kur: Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe werden bis zu 1.500 EUR einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre Kuren erstattet.
Sonstige REHA-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen (AHB): Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Beratung und Schulung werden bis zum 1,5-fachen Satz, der von der GKV erstattet worden wäre, einmal innerhalb von 36 Monaten für ambulante und stationäre REHA erstattet.
Leistungen eines gesetzlichen Trägers sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich.
Zusammenfassung GSP:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim GSP um eine Art „light“ Version des GSB Tarifes. Tatsächlich steht er dem GSB aber in nicht sehr vielen Punkten nach. Wenn du die beiden Tarife vergleichst, wird dir auffallen, dass sie sich besonders in zwei Kategorien unterscheiden: Ambulante und Kur Leistungen. Die Wichtigsten Unterschiede sind hierbei, dass das Kurbudget beim GSB doppelt so hoch ist, dass die Gebührenordnung ambulant beim GSP begrenzt auf den 3,5-fachen Satz ist und dass beim GSP bei Medikamenten, wie bei der gesetzlichen Versicherung, eine Selbstbeteiligung von 10€ pro Rezept erbracht werden muss. Es gilt sich zu überlegen, ob man dafür bereit ist, bei ein paar Leistungen im Zweifel selbst etwas zuzahlen zu müssen, dafür aber monatlich etwas zu sparen. Die Kosten beim GSP, am Beispiel unseres gesunden 35-Jährigen, sieht wie folgt aus:
Selbstständige: 664,44€
-> Bei leistungsfreiem Jahr: 528,94€
Arbeitnehmer: 332,22€
-> Bei leistungsfreiem Jahr: 196,72€
Gut zu wissen:
Wie schon erwähnt, können an den Tarifen jeweils noch wichtige Dinge verändert werden.
Die Selbstbeteiligung
Hier gibt es den GSUB 90, welcher die Selbstbeteiligung auf 10% und max. 500€ pro Jahr. Nimmt man den GSUB 90 und den GSUB 100 dazu, wird die Selbstbeteiligung auf 0% gesenkt.
Die Zahnleistung
Natürlich gibt es den GSZ75, den wir ja für unser Beispiel genutzt haben. Darüber hinaus gibt es noch den GSZ90 und GSZ100, welche selbsterklärend 90% und 100% für Zahnersatz übernehmen und die Zahnstaffel im dritten Jahr auf 3000€ und 4000€ heben.
Der Optionstarif
Option auf Vollversicherung mit höherwertigem Versicherungsschutz. Option ist dreimalig möglich zum 1.Januar eines Kalenderjahres, frühestens zum 1.Januar des 4.Kalenderjahres.
Dazu kommt natürlich noch, dass ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, eine Pflegezusatzversicherung und ein Beitragsentlastungstarif dazugenommen werden kann.
Mein Tipp: Sieh dir auf jeden Fall den Beitragsentlastungstarif an, um die Beiträge im Alter zu senken!
Schlusswort:
Die beiden neuen Tarife der Allianz sind Preis-Leistungs-technisch sehr gut. Außerdem sind sie flexibel, was bedeutet, dass du dir, je nach Budget, auch noch mehr Leistungen dazunehmen kannst, ganz nach deinen Wünschen. Wenn du aktuell nicht das Budget besitzt, aber vielleicht in der Zukunft, dann nimm dir den Optionstarif dazu, um später Leistungen aufzustocken. Solltest du noch Fragen haben, dann nutze gern unsere Chat-Funktion.
Für mehr Informationen zu weiteren Tarifen besuchen Sie gerne unseren Blog
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