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Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar? – So geht´s

Inhaltsverzeichnis

Wer privat krankenversichert ist, kann einen beachtlichen Teil seiner Beiträge steuerlich absetzen.

Für viele Privatversicherte bedeutet das eine jährliche Steuerersparnis von mehreren hundert bis über tausend Euro. Trotzdem lassen viele Kunden dieses Potenzial ungenutzt, weil die Regeln auf den ersten Blick kompliziert wirken.

Diese Seite erklärt dir genau, welche Beiträge zur privaten Krankenversicherung du steuerlich absetzen kannst, wie die Berechnung funktioniert, welche Höchstbeträge gelten und was du konkret in der Steuererklärung eintragen musst.

Warum ist die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Die gesetzliche Grundlage liefert das Bürgerentlastungsgesetz von 2010.

Seitdem können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern sie der Basisabsicherung dienen.

Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen Basisleistungen, die vollständig absetzbar sind, und Mehrleistungen, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen und nicht abgesetzt werden können.

Definition Basisabsicherung: Der Leistungsumfang, der dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Nur Beitragsanteile, die auf diese Basisversorgung entfallen, sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar.

Das bedeutet: Nicht der gesamte PKV-Beitrag ist steuerlich absetzbar, sondern der Anteil, der auf die Basiskrankenversicherung entfällt. Alles, was über die Basisleistungen hinausgeht, wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Heilpraktiker-Leistungen, ist steuerlich nicht geltend zu machen.

Was genau kannst du steuerlich absetzen?

1. Beiträge zur Basiskrankenversicherung

Der Kern der Absetzbarkeit liegt in den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Dein Versicherer ist verpflichtet, dir jährlich eine Bescheinigung auszustellen, die den absetzbaren Beitragsanteil ausweist. Diesen Betrag trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein.

2. Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar, ohne Einschränkung durch den Basisleistungs-Vorbehalt. Das gilt für alle Privatversicherten.

3. Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder

Zahlst du Beiträge für die private Krankenversicherung deiner Kinder, kannst du auch diese Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, sofern du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst.

4. Beitragsrückerstattungen berücksichtigen

Erhältst du vom Versicherer eine Beitragsrückerstattung, weil du im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hast, mindert diese Rückzahlung den absetzbaren Betrag. Das Finanzamt rechnet Beitragsrückerstattungen vom geltend gemachten Betrag ab. Wer eine Beitragsrückerstattung erhält, muss das bei der Berechnung des absetzbaren Eigenanteils berücksichtigen.

Die Höchstbeträge: 1.900 Euro und 2.800 Euro

Hier liegt eine der wichtigsten Regeln, die viele Privatversicherte falsch verstehen.

Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein gesonderter Höchstbetrag:

  • Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 Euro pro Jahr
  • Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro pro Jahr

Dieser Höchstbetrag gilt aber nur für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also zum Beispiel Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zum Krankentagegeld oder zu Zusatzversicherungen. Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung werden davon getrennt behandelt und sind darüber hinaus in unbegrenzter Höhe absetzbar.

Praktisch bedeutet das: Übersteigen deine Basiskrankenversicherungsbeiträge die Höchstbeträge von 1.900 oder 2.800 Euro, kannst du trotzdem den vollen Basisanteil geltend machen. Der Höchstbetrag begrenzt nur die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Rechenbeispiel 1: PKV steuerlich absetzen als Angestellter

Ausgangslage:

  • Monatlicher PKV-Beitrag: 450 Euro (5.400 Euro pro Jahr)
  • Davon Basisanteil laut Versichererbescheinigung: 80 Prozent = 4.320 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss: 2.500 Euro pro Jahr
  • Absetzbarer Eigenanteil: 4.320 Euro minus 2.500 Euro = 1.820 Euro

Das Finanzamt zieht den Arbeitgeberanteil vom absetzbaren Betrag ab, weil dieser bereits steuerfrei gezahlt wurde. Der Arbeitnehmer kann also 1.820 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent: Steuerersparnis: 1.820 Euro × 35 Prozent = 637 Euro pro Jahr

Rechenbeispiel 2: PKV steuerlich absetzen als Selbstständiger

Ausgangslage:

  • Monatlicher PKV-Beitrag: 580 Euro (6.960 Euro pro Jahr)
  • Davon Basisanteil laut Versichererbescheinigung: 75 Prozent = 5.220 Euro
  • Krankentagegeld: 60 Euro pro Monat (720 Euro pro Jahr) — fällt unter sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Arbeitgeberanteil: entfällt bei Selbstständigen

Selbstständige können den vollen Basisanteil von 5.220 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Das Krankentagegeld wird zusätzlich unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag von 2.800 Euro angesetzt.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent: Steuerersparnis aus Basisbeiträgen: 5.220 Euro × 42 Prozent = 2.192 Euro pro Jahr

Diese Leistungen kannst du nicht absetzen

Der absetzbare Teil beschränkt sich auf die Basisversorgung. Folgende Leistungen zählen als Mehrleistungen und sind steuerlich nicht geltend zu machen:

  • Chefarztbehandlung
  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • Heilpraktiker-Leistungen
  • Zahnzusatzleistungen über den Basisschutz hinaus
  • Weltweiter Versicherungsschutz über das gesetzliche Niveau hinaus
  • Komfortleistungen im stationären Bereich

Dein Versicherer weist in der jährlichen Bescheinigung aus, wie hoch der absetzbare Basisanteil deines Beitrags ist. Diese Zahl nimmst du direkt für die Steuererklärung.

So trägst du die PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein

Schritt 1: Bescheinigung vom Versicherer anfordern

Dein Krankenversicherer stellt dir jedes Jahr automatisch oder auf Anfrage eine Bescheinigung über die absetzbaren Beitragsanteile aus. Diese enthält den genauen Betrag, den du beim Finanzamt geltend machen kannst.

Schritt 2: Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen

Die absetzbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, in den Zeilen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Schritt 3: Arbeitgeberzuschuss abziehen

Als Arbeitnehmer musst du den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss vom absetzbaren Betrag abziehen. Das Finanzamt macht das teilweise automatisch, aber ein genauer Blick lohnt sich.

Schritt 4: Sonstige Vorsorgeaufwendungen separat eintragen

Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung und andere Vorsorgeaufwendungen kommen separat in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand, bis zum jeweiligen Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro.

PKV steuerlich absetzen: Besonderheiten nach Berufsgruppe

Angestellte

Der Arbeitgeber zahlt einen steuerfreien Zuschuss zur PKV. Dieser Arbeitgeberanteil mindert den absetzbaren Eigenanteil. Angestellte setzen deshalb nur den selbst getragenen Basisanteil als Sonderausgaben an.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige können ihre PKV-Beiträge teilweise auch als Betriebsausgaben absetzen, sofern der Vertrag betrieblich veranlasst ist. In den meisten Fällen läuft die Absetzbarkeit aber über die Sonderausgaben. Der Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt hier, die Basisbeiträge laufen darüber hinaus.

Beamte

Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Die Beihilfe ist steuerfrei und mindert ebenfalls den absetzbaren Eigenanteil. Nur der selbst getragene Anteil der Krankenversicherungsbeiträge ist steuerlich geltend zu machen.

Hohe Krankheitskosten? So senkst du zusätzlich deine Steuerlast

Neben den Vorsorgeaufwendungen gibt es eine weitere Möglichkeit, Krankenkosten steuerlich geltend zu machen: die außergewöhnlichen Belastungen.

Wer im Laufe des Jahres hohe Krankheitskosten hatte, die nicht von der PKV übernommen wurden, zum Beispiel durch den Eigenanteil bei der Selbstbeteiligung oder durch nicht erstattete Behandlungen, kann diese unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt ansetzen.

Dabei gilt eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt. Nur der Teil der Krankheitskosten, der diese Grenze übersteigt, ist steuerlich absetzbar.

Häufige Fragen zur PKV steuerlichen Absetzbarkeit

Kann ich meinen gesamten PKV-Beitrag steuerlich absetzen?

Den Basisanteil deines PKV-Beitrags kannst du vollständig als Sonderausgaben geltend machen. Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker-Leistungen sind nicht absetzbar. Dein Versicherer weist den absetzbaren Anteil jährlich in einer Bescheinigung aus.

Was ist der Unterschied zwischen 1.900 und 2.800 Euro Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag von 1.900 Euro gilt für Arbeitnehmer und Beamte, der von 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler. Beide Beträge beziehen sich nur auf sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die Basiskrankenversicherungsbeiträge sind davon unabhängig in voller Höhe absetzbar.

Muss ich die Bescheinigung des Versicherers der Steuererklärung beilegen?

Du musst sie nicht zwingend beilegen, solltest sie aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie anfordern. Viele Versicherer übermitteln die Daten inzwischen direkt elektronisch an die Finanzverwaltung.

Mindert eine Beitragsrückerstattung meinen absetzbaren Betrag?

Ja. Beitragsrückerstattungen vom Versicherer mindern den absetzbaren Eigenanteil im Jahr der Auszahlung. Das Finanzamt rechnet Rückzahlungen vom geltend gemachten Betrag ab.

Sind Beiträge zum Krankentagegeld steuerlich absetzbar?

Das Krankentagegeld fällt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und ist bis zum Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro absetzbar.

Private Krankenversicherung von der Steuer absetzen: Das solltest du konkret tun

Die private Krankenversicherung steuerlich abzusetzen ist für die meisten Privatversicherten eine der einfachsten Möglichkeiten, die jährliche Steuerlast dauerhaft zu senken.

Der wichtigste Schritt ist, die jährliche Bescheinigung deines Versicherers auszuwerten und den korrekten Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

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